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Donnerstag, 15. August 2024

Grundgesetz Artikel an einer Gesamthauptschule in Essen-Katernberg, Glückauf-Schule in der Termeerhöfe

 fotografiert von wausk in 2024

https://www.xn--glckauf-schule-hsb.de/












Link und Auszug zum 1. Artikel

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Link uns Auszug zum 3.Artikel

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Link und Auszug zum Artikel 4

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.






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